Das laut Medienberichten angekündigte Ende der A380-Ära trifft deutsche Anleger in Flugzeugfonds besonders hart. Schätzungen zufolge haben deutsche Anleger weit über eine Milliarde Euro in verschiedene Airbus A380-Flugzeugfonds investiert.
Das Konzept der A380 Fonds siegt vor, durch Leasingeinnahmen mit verschiedenen Airlines wie Air France oder Singapore Airlines Einnahmen zu erzielen und damit Bankkredite zu bedienen und insbesondere den eigenen Anlegern eine Rendite von bis zu 7,5 % p.a. auf die gezahlte Einlage auszuzahlen. Das Problem an diesem Geschäftsmodell ist, dass die Leasingverträge mit den Airlines oft nur für 10 Jahre geschlossen wurden. Nachdem Airbus nun die Produktion des A380 in absehbarer Zeit einstellen wird und sich in der Praxis zudem gezeigt hat, dass der Einsatz des Riesenfliegers zu hohe Kosten verursacht, haben viele Airlines ihre A380-Leasingverträge nicht verlängert.
Die fehlende Anschlussbeschäftigung kann zu einem finanziellen Ruin für die Anleger werden: Wenn ein Flugzeugfonds keine Einnahmen mehr generiert, können laufende Bankkredite nicht mehr bedient werden. Außerdem verursacht ein beschäftigungsloses Flugzeug täglich hohe Kosten. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Dies führt in der Regel zu einem Totalverlust der Einlage der Anleger sowie zu einer Rückforderung der in der Vergangenheit an die Anleger gezahlten Ausschüttungen.
Chancen für geschädigte Anleger bei Falschberatung
Wurde die Flugzeugfondsanlage auf Empfehlung einer Bank oder sonstigen Anlageberaters erworben, besteht die Möglichkeit, hier eine Rückabwicklung zu erlangen. Sofern im Anlageberatungsgespräch die Risiken der Kapitalanlage nicht umfassend und richtig dargestellt wurden, haftet die Bank oder der Anlageberater auf Schadenersatz. Es genügt beispielsweise, dass im Rahmen der Beratung das Totalverlustrisiko nicht erwähnt oder auch nur heruntergespielt wurde. Auch die Nichterwähnung der Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen in der Insolvenz oder die eingeschränkte Handelbarkeit der Flugzeugfondsanteile auf einem Zweitmarkt oder die Darstellung der Anlage als „altersvorsorgetauglich“ stellt einen relevanten Beratungsfehler dar, der zum Schadenersatz verpflichten kann.
Die Folge eines Schadenersatzanspruchs ist die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs. Der Anleger bekommt also das in den Fonds investierte Geld nebst Agio erstattet und überträgt im Gegenzug seine Fondsanteile auf die Bank bzw. den Anlageberater.
Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte aus Wiesbaden ist auf Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fondsanlgen spezialisiert. Gerne können Sie unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.